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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.koe-rostock.de.
Der „Eigenbetrieb Kommunale Objektentwicklung und -bewirtschaftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ ist bemüht, seine Website mit
§ 14 Abs. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und
der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barrierefreiheit wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Anhand der Prüfungsergebnisse arbeiten wir in technischer und redaktioneller Hinsicht fortlaufend an Verbesserungen.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Einige Nicht-Text-Inhalte besitzen keine Alternativtexte.
- Der Kontrastabstand von Text- und Nicht-Text-Inhalten ist teilweise nicht ausreichend.
- Die Website besitzt keine Sprungmarken für Tastatur-Nutzende.
- Fehlermeldungen werden nicht direkt an den Formularfeldern angezeigt und können nur durch Erkundung der Seite gefunden werden.
- Die Hauptnavigation nutzt ein Hintergrundbild und keine -farbe, sodass die Kontrasteinstellung auf Betriebssystemebene nicht angewendet wird.
- Die Legende für Immobilienarten nutzt nur Farben statt Formen bzw. Symbole.
- Links sind von Farbuntüchtigen im Fließtext nicht unterscheidbar.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 3. Februar 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche
Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr
Feedback.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
„Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung
und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
Ulmenstraße 44
18057 Rostock
Tel.: 0381 4611640
Fax: 0381 4611649
E-Mail: zentrale@koe-rostock.de
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten?
In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen
Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2
Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und
Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die beanstandete Website sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
-
Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.