Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barriere­freiheit gilt für die Website www.koe-rostock.de.
Der „Eigenbetrieb Kommunale Objekt­ent­wicklung und -bewirt­schaftung der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock“ ist bemüht, seine Website mit § 14 Abs. 1 des Landes­behinderten­gleichstellungs­gesetzes Mecklen­burg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barriere­freien Informations­technik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Verein­barkeit mit den Anforderungen

Die Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barriere­freiheit wird regelmäßig von einem externen Dienst­leister überprüft. Anhand der Prüfungs­ergebnisse arbeiten wir in technischer und redaktioneller Hinsicht fort­lau­fend an Verbesserungen.

Nicht barriere­freie Inhalte:

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 3. Februar 2025 überprüft.

Feedback und Kontakt­angaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellst­möglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Hanse- und Universitäts­stadt Rostock
Die Oberbürger­meisterin
„Eigenbetrieb Kommunale Objekt­bewirtschaftung
und -entwicklung der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock“
Ulmenstraße 44
18057 Rostock

Tel.: 0381 4611640
Fax: 0381 4611649
E-Mail: zentrale@koe-rostock.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungs­stelle für digitale Barriere­freiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barriere­freiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungs­stelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungs­verfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungs­verfahren ist für Sie als Beschwerde­führer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechts­beistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die beanstandete Website sowie den Beschwerde­grund mit.

Unabhängig von dem Beschwerde­verfahren kann das Durch­setzungs­verfahren auch durch die Überwachungs­stelle für digitale Barriere­freiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis fest­gestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungs­stelle für digitale Barriere­freiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.